Bedingungen
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Aussenräume |
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Freiflächen oder Aussenräume fristen bei der Entwicklung von Zwischennutzungen oft ein stiefmütterliches Dasein, obschon sie vitale Bedürfnisse in einer Kommune stillen können.
Alle Aussenflächen - unabhängig von der Bodenbedeckung - eignen sich zunächst für den Aufenthalt und die Bewegung von Personen, sei es als Ziel- oder Durchgangsraum. Solchermassen nutzbare Flächen ermöglichen eine gesellschaftlich relevante Präsenz und damit Öffentlichkeit an einem Ort, der in den vorangegangenen Zeiten meist ein «verbotener» oder zumindest abgeschotter Siedlungsteil war und über keine entwicklungsfördernde Geschichte verfügt. Dieses Entwicklungspotenzial ist nicht nur für städtische Gebiete relevant, wo das Fehlen von Freiräumen ein allgegenwärtiger Mangel darstellt, sondern auch für jede Kleinstadt, wo ein Industrieareal vielleicht sogar noch eine grössere Raumblockade darstellt.In Arealen, die bisher eine räumliche Barrierewirkung hatten, bedeutet eine neue Zugänglichkeit der Aussenräume, dass neue Wegbeziehungen entstehen und die siedlungstrennende Wirkung aufgehoben wird. Dies wiederum steigert die Vielfalt der Nutzbarkeit. Nebst dieser allgemeinen Bedeutung der im Rahmen einer Zwischennutzung verbesserten Zugänglichkeit von Freiflächen, können einzelne Flächen je nach Charakter auch spezifisch genutzt werden. |
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Eine weitere Möglichkeit ist die temporäre Möblierung mittels baulicher Provisorien etc. |
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Asphalt / BetonMit Asphalt oder Beton befestigte Aussenflächen eignen sich für viele Freizeitnutzungen, speziell für Trendsportarten wie Streetbasket, Skateboarding, Bike-Polo usw. Weitere mögliche Nutzungen sind Märkte, Standplätze für Strassentheater, Zirkuszelte, Winterquartier für Fahrende oder andere Wagenparks (vergleichbar mit Allmendnutzung). Nutzbar sind solche Flächen auch als (gebührenpflichtige) Parkings für arealfremde Personen. Allerdings trägt eine solche Nutzung nur wenig zur Arealentwicklung und Standortaufwertung bei - ähnlich verhält es sich mit der Nutzung für Handel mit Auto-Occasionen. Es gibt zumindest einen Fall in der Schweiz, wo mit stationären und temporären Parkings der Aufwand für soziokulturelle Zwischennutzungsprojekte gedeckt wird. Ferner ist die Zulässigkeit von Parkings je nach gesetzlichen Regelungen gewissen Restriktionen unterworfen. |
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KiesMit Kies oder ähnlichem Material belegte Flächen eignen sich für ähnliche Nutzungen wie befestigte Aussenflächen (s.o.) mit Ausnahme von Nutzungen, welche auf glatte Oberflächen angewiesen sind (z.B. kein Skateboard möglich). Bei nicht versiegelten Flächen sind die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu beachten. Es bestehen Auflagen bzgl. der Versickerung und der Entwässerung. |
siehe auch: Recht/Baubewilligungen |
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GrünflächenUnter Grünflächen sind sämtliche Ausprägungen humusbedeckter Freiflächen zu verstehen, also Wiesen, Äcker, Gärten, Parkanlagen, Geleiseanlagen, verwilderte Flächen u.ä. Das Zwischennutzungspotenzial solcher Flächen wird in der Schweiz meist unterschätzt, doch gibt es unzählige Möglichkeiten, auch scheinbar nutzlose Flächen in einer Nutzungsentwicklung mitzuzdenken. Hier einige exemplarische Beispiele:
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