Steuerung
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Vermietung (II) |
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MischformenJe nach räumlicher Komplexität der Brache können gleichzeitig beide Vermietungsmodelle zur Anwendung kommen, z.B. grosse Raumstrukturen mit einem einzelnen Nutzer erhalten einen Einzelvertrag, bei kleinstrukturierten Objekten mit mehreren oder vielen Mieteinheiten kommt die Globalvermietung zum Zug. Denkbar ist auch eine Wandlung des Konzeptes über die Zeit. In den Anfängen einer Zwischennutzung werden Einzelverträge abgeschlossen; wenn mit der Zeit ein Mieterverein oder eine IG ins Leben gerufen wird, können die Einzelverträge in einen Globalvertrag mit der neu entstandenen Trägerschaft umgewandelt werden. |
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Anforderungen an LiegenschaftsverwaltungenSei es, dass ein Eigentümer die Mietverhältnisse direkt regelt oder sie indirekt via eine Verwaltung abschliesst, in beiden Situationen müssen die handelnden Personen über die Besonderheiten einer Zwischennutzung im Bilde sein (Bereitschaft zu individuellen Lösungen, überdurchschnittlich kreative Mieter/innen, Wissen um die Wirkungen von Zwischennutzungen etc.). Vor dem Abschluss von Verträgen muss Klarheit über die Kriterien der Raumvergabe und der mietrechtlichen Erfordernisse bestehen. Es gibt in der Schweiz erst wenige Liegenschaftsverwaltungen, welche spezifische Kompetenzen im Umgang mit Zwischennutzungen haben. Alle anderen müssen die Bereitschaft mitbringen, sich in diese Thematik einzuarbeiten. Im Vergleich zu konventionellen Mietverhältnissen ist zusätzlich empfohlen, ein persönliches Interesse für die Gegebenheiten des Areals und seiner Entwicklung mitzubringen und dies auch gegenüber den Mietparteien zum Ausdruck zu bringen. Dazu gehört auch ein gelegentlicher Augenscheinschein vor Ort, der mehr der Information und der informellen Kontaktpflege als der Kontrolle dienen soll. Bei Einzelverträgen (s.o.) ist es wichtig, dass die zuständigen Sachbearbeiter gut erreichbar sind und sich nicht scheuen, auf ungewöhnliche Fragen einzugehen oder innovative Lösungsvorschläge zu suchen oder mitzutragen. Bei Globalverträgen, welche ja den Vermieter und seine Verwaltung entlasten, ist die räumliche Nähe weniger wichtig, aber es sollte auch nicht der Eindruck entstehen, dass man sich bei einer Verwaltung nicht für den Lauf der Dinge einer Zwischennutzung nicht interessiert. |
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