Recht
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EinführungDer Begriff «Zwischennutzung» fehlt im juristischen Vokabular. was aber nicht heisst, dass Zwischennutzungen im rechtsfreien Raum stattfinden. Für all jene Situationen, in denen rechtliche Ungewissheiten auftauchen, oder die bisher zu konkreten Problemen geführt haben, bringt dieses Kapitel mehr Klarheit. |
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Assistenz im NeulandViele Eigentümer von Brachen haben Bedenken, dass sie sich mit der Etablierung einer Zwischennutzung ein trojanisches Pferd einhandeln. Dies liegt v.a. in der Tatsache begründet, dass die Mietverhältnisse in einer Zwischennutzung neue, zusätzliche Kompetenzen erfordern, welche von jenen einer üblichen Vermietung abweichen, andererseits bestehen Bedenken und Unsicherheiten zu weiteren rechtlichen Aspekten. Zwischennutzung ist für viele Akteure Neuland. Hier wird erläutert, wie Sie dieses Neuland unter Minimierung der Risiken betreten können. |
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KlarstellungEines muss vorweg klar gestellt werden: Bei Zwischennutzung handelt es sich nicht um einen beliebig formbaren Spielball oder um einen gut gemeinten und unverbindlichen Deal, sondern um eine reguläre Nutzung. Zwar findet diese am unteren Ende des Marktes statt, doch auch dort gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei anderen Marktteilnehmern. Beide Parteien - Eigentümer und Zwischennutzer - brauchen Rechtssicherheit. |
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VerbesserungswünscheDie Rechtssituation für Zwischennutzungen weist noch etliche Unsicherheiten auf. Die Verfahren und rechtlichen Regelungen sind nur selten auf solche Anliegen vorbereitet. Es wäre deshalb zweckdienlich, wenn sich aus der Praxis und/oder aus einem politischen Prozess heraus eine grössere und unterstützende Flexibilität im Umgang mit Zwischennutzungen einstellen würde. Im Vordergrund stehen grosszügigere Regelungen für Ausnahmen und Fristen sowie die Bereitschaft zu einer Kultur des frühzeitigen Verhandelns. |
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