Auf einen Blick
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Bekannte Probleme (II)

Fehlender Mehrwert

Eine Zwischennutzung kann auf der Ebene eines reinen Mietgeschäftes stehen bleiben. Dann kann sich nebst den Erträgen aus den Mietverhältnissen kein zusätzlicher Mehrwert einstellen. Um Zwischennutzungen auch imagebildend, standortaufwertend oder stadtbelebend zu betreiben, ist frühzeitig eine zielorientierte aktive Planung notwenig, welche im Minimum den Mietermix so steuert, dass dieser die latenten Potenziale zum Leben erwecken kann.

siehe auch:
Bereich «Steuerung»

Verstetigung der Zwischennutzung

Es ist bekannt, dass sich Zwischennutzungen auf einer Brache sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch äusserst erfolgreich etablieren und einen zuvor nicht abschätzbaren Mehrwert für das Gemeinwesen generieren können, eine Entwicklung, die womöglich in eine andere als die ursprünglich beabsichtigte Richtung verläuft.

Eine solche Situation muss nicht zwingend negativ sein, im Gegenteil ist es ratsam, das unerwartete Ergebnis positiv zu nutzen. Zum einen kann die Eigentümerschaft die positive Ausstrahlung imagebildend und standortaufwertend integrieren, andererseits können neue Rentabilitätsberechnungen Aufschluss über die Strategie der zukünftigen Arealbewirtschaftung geben; es könnte durchaus sein, dass eine Verstetigung oder Verlängerung der Zwischennutzung durchaus bessere betriebswirtschaftliche Werte liefert als eine von Investitionen begleitete Umnutzung oder Neuüberbauung. Auch eine graduelle Sanierung und Anpassung der Mietzinse ist prüfenswert.

siehe auch:

Bedingungen/Faktor Zeit

Finanzen/Rentabilität

Immissionen und sekundärer Vandalismus

In zwischengenutzten Brachen siedeln sich oft auch Unterhaltungsbetriebe an (Musikbars, Clubs, Konzertlokale), die einem vitalen Interesse der Gesellschaft entsprechen und andernorts kaum geeignete und bezahlbare Räume finden. Mit solchen Nutzungen können sich die Lärmimmissionen auf die Nachbarschaft verstärken (Musiklärm und sog. Sekundärlärm). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass solche Lärmimmissionen nicht apriori unzulässig sind, sondern sie müssen fachlich kompetent und detailliert untersucht und beurteilt werden. Zur Vermeidung von Konflikten empfiehlt es sich, frühzeitig den Kontakt mit allfälligen Anwohnern zu suchen, sie von den Vorteilen eines (wieder-)belebten Areals zu überzeugen und siehe nach Möglichkeit in die Entwicklung einzubinden.

 

 

siehe auch:
Recht/Baubewilligungen

Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad und steigendem Publikumsverkehr kann es in einzelnen Fällen zu sekundärem Vandalismus, Littering und illegalem Deponieren von Abfällen kommen, allerdings in einem Ausmass, welches deutlich geringer ist, als bei einem Leerstand. Einerseits sind dies Phänomene, welchen unsere Zivilgesellschaft mehr oder weniger machtlos gegenübersteht. Andererseits lässt lässt sich solchen Auswüchsen am ehesten durch Ansiedlung von Nutzungen vorbeugen, welche eine möglichst hohe Präsenz auf dem Areal bewirken (soziale Kontrolle). Allenfalls ist mit allen Stakeholdern ein Konzept zur Abhilfe und Abfallbeseitigung zu entwickeln und umzusetzen.

siehe auch:
Recht/Öffentlicher Raum

Mentale Barrieren

Die Lebenspläne von Verfügungsberechtigen eine Brache einerseits und Zwischenutzer/innen andererseits driften oft auseinander. Businesspläne und/oder patriarchalisches Unternehmertum treffen auf Flexibilität, Kreativität und Spontaneität. Dazu kommen unterschiedliche Kulturen der Selbstverständlichkeit oder die Furcht vor der abweichenden Ästhetik der jeweils anderen Partei. Solche mentale Barrieren können das Zusammenspiel der Parteien erschweren oder ein temporäres Projekt gar nicht erst zulassen.

Hier sind auf beiden Seiten innere Öffnung und dialogische Gesprächsbereitschaft unter Ausklammerung der Machtebene notwendig. Die Aufklärung über die gegenseitigen Interessen und Haltungen, sowie die Bewusstheit über das Win-Win-Potenzial einer Zwischennutzung sind von grosser Wichtigkeit zum Abbau der Barrieren und zur Findung eines partnerschaftlichen Agreements.

Top-down versus bottom-up

Es gab Beispiele, wo Eigentümer resp. Projektentwickler eine Zwischennutzung auf einer grossen Brache etablieren wollten. Sie beauftragten damit ein international tätiges Event-Unternehmen, doch die angestrebte Belebung stellte sich nicht ein, die Aufwertung blieb aus, das Vorhaben verschlang nur viel Geld. Wenn Zwischennutzung einen Standort beleben und aufwerten soll, muss mit lokalen Partnern zusammengearbeitet werden. Es sind die latenten Potenziale der kleinmaschigen Netzwerke vor Ort, welche in der Lage sind, Energien und wirklich nachhaltige Qualitäten zu generieren, welche sich bezahlt machen, wenn der notwendige Spielraum vorhanden ist.

siehe auch:
Bereich «Steuerung»