Bedingungen
A
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Bausubstanz  (III)

Kommunikation

Nicht alle Nutzungen benötigen in einer temporären Situation einen fixen Telefonanschluss oder einen Internetzugang. Sind sie aber vorhanden begünstigt dies die Nachfrage v.a. von Interessenten aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere der Kreativwirtschaft und dem kaufmännischen Sektor.

Tipp
Ist ein brachfallender Betrieb mit einer Telefonzentrale resp. einem IT-Netzwerk ausgestattet und entsprechend verkabelt, sollte beim Auszug resp. beim Rückbau darauf geachtet werden, dass diese Infrastruktur für die Zwischennutzung erhalten bleibt. Gleiches gilt für Sonderausstattungen (s.u.).

 

Sonderausstattung

Zu dieser Ausstattungskategorie zählen mechanische Installationen wie Lüftungen, Druckluft, (Waren)Lifte, Hebebühnen, Hallen- und andere Lastkräne und dergleichen. Sind sie auch während der Zwischennutzung funktionsfähig oder können mit geringem Aufwand instand gestellt werden, steigt die Attraktivität und damit das Spektrum der Nachfrager.

Tipp
Bei der Unterhaltspflicht von Sonderausstattungen ist zu differenzieren, ob solche Installationen nur einem einzelnen Mieter oder der ganzen Nutzergemeinschaft dienen.

 

Schadstoffe

Ehemalige Industriegebäude sind potentiell mit Schadstoffen belastet. In Produktionsräumen können flüchtige Subtanzen von der Bausubstanz wieder «ausgeschwitzt» werden, insbesondere wenn die Räume wieder beheizt werden. Bei Zwischennutzungen kann das zu gesundheitlichen Risiken führen. Ebenso ist der Untergrund von alten Gewerbe- und Industrieliegenschaften ist potentiell mit Schadstoffen belastet.

Die Situation der Schadstoffbelastung kann deshalb die Eignung für eine Zwischennutzung deutlich beeinflussen.

siehe auch:
Recht/Altlasten
Finanzen/Investitionen

Tipp
Bevor eine Zwischennutzung realisiert wird, ist die Situation der Schadstoffbelastung zu klären: Hat sie Auswirkungen
  • auf die Gesundheit der Zwischennutzer/innen?
  • auf die (Um-)Bauvorhaben (Bewilligung)?
  • auf die Realisierungszeit (vorgängige Abklärungen, technische Untersuchungen)?
  • auf die Kosten?
Ist die Belastungssituation abgeklärt, sind wenn nötig in Absprache mit der Behörde Massnahmen zu ergreifen wie reinigen (Staub), abdecken, versiegeln, sandstrahlen.