Finanzen
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Planungskosten

Soll mit Zwischennutzung ein Mehrwert bei einer Brachenentwicklung erzeugt werden, ist eine entsprechende Steuerung notwendig. Diese besteht aus Planungs- und Managementleistungen, welche in den einzelnen Phasen des Entwicklungspfades unterschiedliche Intensitäten erfordern.

 

g Intensität
 Phase Planungs-
leistungen
Management-
leistungen
Übergang ursprüngliche Nutzung zu Zwischennutzung hoch gering
Betrieb der Zwischennutzung gering hoch
Transformation zur definitiven Nutzung mittel mittel


In diesem Kapitel werden die finanziellen Aspekte der Planungsleistungen beschrieben. Jene der Managementleistungen folgen im nächsten Kapitel Management.

Finanzen/Management

Grundsatz

Wenn Zwischennutzung als Instrument zur Revitalisierung einer Brache eingesetzt wird, sind entsprechende professionelle Planungsleistungen zu erbringen und wie die übrigen Dienstleistungen im Rahmen des Entwicklungsprozesses zu entschädigen und deshalb zu kalkulieren.

Die wichtigsten Planungsschritte sind im Kapitel Planung detailliert beschrieben. Zusammengefasst handelt es sich um:

Steuerung/Planung

  • Erste Zielformulierung;
  • Potenzialanalyse;
  • Vergleich mit formeller Planung;
  • Erarbeitung Entwicklungsszenarien;
  • Überarbeitung Ziele;
  • Definition Organisation und Vermietung;
  • Nachfrage initiieren;
  • Umsetzung und Startschuss:
  • später: Transformation zur definitiven Nutzung.

Der erforderliche Aufwand kann nicht allgemeingültig vorausgesagt werden, er ist abhängig von Grösse, Lage und Zustand der Brache, sowie von den zu erreichenden Zielen.

Sind im ausführenden Unternehmen die entsprechenden Kompetenzen intern nicht oder nur ungenügend vorhanden, sind externe Fachpersonen beizuziehen. Es ist von Honoraransätzen auszugehen, wie sie in der Raumplanung und Architektur gemäss SIA üblich sind. Die Aufträge können als Gesamtpaket oder als Teilpakete vergeben werden. Unter Umständen eignet sich auch eine Variante mit einem Startpaket und einem anschliessenden kontinuierlichen Beratungsmandat nach Regie/Aufwand.

Hinweis
Die Beauftragung von Fachpersonen (intern oder extern) für die Planung einer Zwischennutzung erfordert zwar einen finanziellen Mehraufwand gegenüber einer konventionellen Arealentwicklung. Er führt aber zu weniger Komplikationen im Zwischennutzungsbetrieb und wird durch den ideellen und finanziellen Mehrwert der Gesamtentwicklung mindestens gleichwertig kompensiert.

Aktivitäten der Zwischennutzer

Auch Zwischennutzungsakteure können abgeltungswürdige planerische Leistungen erbringen, insbesondere dann, wenn sie über fachliche Kompetenzen verfügen. Denkbar sind zwei Situationen:

  • Erstens können Einzelpersonen, Institutionen oder organisierte Akteure mit substanziellen konstruktiven Ideen oder Konzepten direkt an den Eigentümer oder die Kommune herantreten. Gehen diese über den Eigennutzen hinaus und tragen zum Mehrwert der Revitalisierung bei, haben diese ebenfalls den Charakter einer Planungsleistung und verdienen eine direkte oder indirekte finanzielle Kompensation.

  • Zweitens können Eigentümer oder Kommune aktiv auf bekannte Gruppen oder Personen, welche sich für eine Zwischennutzung interessieren, zugehen, oder durch entsprechende Kommunikation zur Bildung solcher Interessengruppen animieren. Es kann sich durchaus lohnen, diese in die Planungsorganisation einzubeziehen und angemessen zu entschädigen.

Bei einer frühzeitigen Integration der handlungsorientierten Zwischennutzer in die professionelle Planung profitieren Eigentümer und/oder Kommune von deren meist hohem kreativen Potenzial und der Fähigkeit, kostengünstige und unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln. Eine finanzielle Abgeltung stärkt das gegenseitige Vertrauen, die Identifikation mit dem Ort und der Aufgabe, sowie die beiderseitige Verbindlichkeit für die zukünftige Entwicklung.

Public Private Partnership

Hauptverantwortliche bei einer gesteuerten Zwischennutzung sollten die Eigentümer resp. Investoren oder die von ihnen beauftragten Projektentwickler sein. Somit haben sie auch die Planungskosten zu tragen. Orientiert sich die Steuerung aber auch explizit nach den Zielen der Standortkommune, resp. nimmt die Kommune ihre Planungshoheit nicht nur in formellen Sinne wahr (Plangenehmigung), sondern in umfassendem, so ist nahe liegend, dass sie sich gemäss der Umkehr des Prinzips «Wer zahlt, befiehlt» angemessen an den Kosten für die Zwischennutzungsplanung beteiligen sollte. Der Kostenteiler sollte sich nach dem beabsichtigten oder zu erwarteten Nutzen richten.

siehe auch:
Steuerung/Planung

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