Finanzen
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PlanungskostenSoll mit Zwischennutzung ein Mehrwert bei einer Brachenentwicklung erzeugt werden, ist eine entsprechende Steuerung notwendig. Diese besteht aus Planungs- und Managementleistungen, welche in den einzelnen Phasen des Entwicklungspfades unterschiedliche Intensitäten erfordern. |
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GrundsatzWenn Zwischennutzung als Instrument zur Revitalisierung einer Brache eingesetzt wird, sind entsprechende professionelle Planungsleistungen zu erbringen und wie die übrigen Dienstleistungen im Rahmen des Entwicklungsprozesses zu entschädigen und deshalb zu kalkulieren. Die wichtigsten Planungsschritte sind im Kapitel Planung detailliert beschrieben. Zusammengefasst handelt es sich um: |
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Der erforderliche Aufwand kann nicht allgemeingültig vorausgesagt werden, er ist abhängig von Grösse, Lage und Zustand der Brache, sowie von den zu erreichenden Zielen. Sind im ausführenden Unternehmen die entsprechenden Kompetenzen intern nicht oder nur ungenügend vorhanden, sind externe Fachpersonen beizuziehen. Es ist von Honoraransätzen auszugehen, wie sie in der Raumplanung und Architektur gemäss SIA üblich sind. Die Aufträge können als Gesamtpaket oder als Teilpakete vergeben werden. Unter Umständen eignet sich auch eine Variante mit einem Startpaket und einem anschliessenden kontinuierlichen Beratungsmandat nach Regie/Aufwand. |
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Aktivitäten der ZwischennutzerAuch Zwischennutzungsakteure können abgeltungswürdige planerische Leistungen erbringen, insbesondere dann, wenn sie über fachliche Kompetenzen verfügen. Denkbar sind zwei Situationen:
Bei einer frühzeitigen Integration der handlungsorientierten Zwischennutzer in die professionelle Planung profitieren Eigentümer und/oder Kommune von deren meist hohem kreativen Potenzial und der Fähigkeit, kostengünstige und unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln. Eine finanzielle Abgeltung stärkt das gegenseitige Vertrauen, die Identifikation mit dem Ort und der Aufgabe, sowie die beiderseitige Verbindlichkeit für die zukünftige Entwicklung. Public Private PartnershipHauptverantwortliche bei einer gesteuerten Zwischennutzung sollten die Eigentümer resp. Investoren oder die von ihnen beauftragten Projektentwickler sein. Somit haben sie auch die Planungskosten zu tragen. Orientiert sich die Steuerung aber auch explizit nach den Zielen der Standortkommune, resp. nimmt die Kommune ihre Planungshoheit nicht nur in formellen Sinne wahr (Plangenehmigung), sondern in umfassendem, so ist nahe liegend, dass sie sich gemäss der Umkehr des Prinzips «Wer zahlt, befiehlt» angemessen an den Kosten für die Zwischennutzungsplanung beteiligen sollte. Der Kostenteiler sollte sich nach dem beabsichtigten oder zu erwarteten Nutzen richten. |
siehe auch: |
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