Bedingungen
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Bausubstanz  (II)

Ausstattung / Infrastruktur / Haustechnik

Was die Ausstattung von Räumen und Gebäude betrifft, so ist zwischen der üblichen Raumausstattung mit Haustechnik und ausserordentlicher Infrastruktur zu unterscheiden.

Haustechnik allgemein

Das Vorhandensein von Heizung, Wasser, Strom, Kommunikation muss auch für Zwischennutzungen für eine normale Vermietbarkeit vorausgesetzt werden. Das Fehlen solcher Infrastruktur schliesst deshalb viele Nutzungen aus und reduziert das Potenzial der Zwischennutzung.

Elektrizität

Ohne Strom lässt sich ein Raum auch für Zwischennutzungen nicht vermieten. Als Regel gilt, dass in jedem vermietbaren Raum mindestens eine 220V-Steckdose vorhanden sein muss, das gilt auch für Räume, welche für eine Zwischennutzung in kleinere Einheiten unterteilt werden; ev. können provisorische Leitungen gelegt werden.

Heizung

Das Vorhandensein einer Heizung ist für die meisten Kategorien von Zwischennutzungen unabdingbar. Nur wo temperaturunabhängige Ware gelagert wird, ist eine Heizung entbehrlich. Mobile Heizanlagen (Gas oder Elektro / Strahler oder Gebläse) sind ökologisch bedenklich und sollten nur für kurzzeitige Interventionen eingesetzt werden.

Nur Aktivitäten, welche stark bewegungsorientiert sind oder grosse Menschenmassen anziehen, können auf eine permanente Heizung verzichten, wobei auch dann ein kleiner Platz zum Aufwärmen meist förderlich ist. Beispiele sind Indoor-Markt, hallenorientierte Street-Sport-Nutzungen (ev. mit heizbarer Garderobe), Tanz/Nachtclub (mit anfänglichem mobilem Einheizen).

Beim Fehlen einer Heizung in einzelnen Gebäudeteilen ist dort die Nutzbarkeit auf die wärmeren Monate beschränkt, was einen kontinuierlichen Betrieb verhindert und somit die Eignung und Nachfrage für Zwischennutzungen massiv reduziert.

Wasser

Nicht jede Zwischennutzung erfordert einen direkten Wasseranschluss. Ein zentrales Lavabo für mehrere Mieter kann durchaus genügen.

Fehlende, ungenügende oder ungünstig gelegene Wasseranschlüsse können aber gewisse Nutzungen fernhalten, dazu gehören Gastronomie, gewerbliche Nutzungen mit regelmässigem Wasserkonsum und andere Einrichtungen mit einem unmittelbaren Reinigungsbedarf (z.B. Bildende Künstler, Kinderkrippe, Massagepraxis etc.).

Tageslicht

Reichlich vorhandenes Tageslicht begünstigt die Eignung und Nachfrage von Kreativwirtschaft, Kultur (Ateliers) und Dienstleistungen.

Industriebauten sind häufig mit beträchtlichen Fensterflächen ausgestattet, z.T. auch mit Sheddächern, allerdings kann dieser Vorteil durch grosse Raumtiefen relativiert werden; die Belichtung ist genügend, wenn die Fensterfläche rund 10% der Bodenfläche beträgt. Räume oder Teile davon, welche diese Bedingung nicht erfüllen, müssen allenfalls Nutzungen zugeführt werden, welche mehr auf Kunstlicht denn auf Tageslicht angewiesen sind (z.B. Fotostudio, Ausstellungen, Nachtlokale u.a.m.).


Toiletten

Praktisch alle Zwischennutzungen erfordern das Vorhandensein von Toiletten. Deren Standard kann sich auf ein durchschnittliches Niveau beschränken. Ist das Angebot knapp oder sind bestehende WC-Anlagen für einzelne Mieter nur mit komplizierten Umwegen zu erreichen, können auch mobile Anlagen eingesetzt werden.

Tipp
Da kaum für jede/n Mieter ein separates WC verfügbar ist, müssen Reinigung und Unterhalt von Gemeinschaftsanlagen präzise geregelt werden.