Finanzen
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Beihilfen

Zwischennutzung ist nicht a priori unterstützungswürdig und erhält deshalb nicht automatisch von dritter Seite finanzielle Beihilfen. Doch können einzelne Nutzungen oder Projekte geeignet sein, um bei der öffentlichen Hand (Subventionen, Lotteriefonds), Stiftungen oder Unternehmen (Sponsoring) Unterstützungsbeiträge auszulösen.

Die Unterstützungswürdigkeit ergibt sich indes nicht aus der Tatsache, dass es sich um ein Vorhaben im Rahmen einer Zwischennutzung handelt, sondern aus dessen Inhalt. Da aber Innovationsfreudigkeit meist ein Merkmal von Zwischennutzungen ist, können darin oder dafür entwickelte Nutzungen und Projekte die Anforderungen der möglichen Geldgeber oftmals gut erfüllen.

Die Bedingungen, um für ein Vorhaben in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind inhaltlich und geografisch äusserst unterschiedlich. Hier können nur einige Anhaltspunkte und Hinweise vermittelt werden.

Nicht näher behandelt sind Nutzungen und Projekte, welche direkt von der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Institution als eigenständige Zwischennutzung betrieben werden (z.B. Kindergarten, Mittagstisch, Treffpunkt für Stellensuchende, Jugendhaus, Proberaum für Stadttheater etc.)

Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten für Verwaltung, Administration und aktivierende Projekte bei Globalverträgen siehe Kapitel Management

siehe auch:
Finanzen/Management

Projekte und Nutzungen

Für finanzielle Unterstützungsbeiträge kommen v.a. Nutzungen und Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales in Frage. Dabei muss unterschieden werden zwischen Nutzungen, welche während der gesamten Zwischennutzungsdauer bestehen sollen, und zeitlich begrenzten Projekten.

In einer ersten Annäherung könnten folgende Vorhaben förderungswürdig sein:

  • Kulturprojekte aller Art;
  • Soziokulturelle Begegnungsorte;
  • Vorhaben zur Bekämpfung und Kompensation von Arbeitslosigkeit;
  • Integrationsprojekte;
  • Quartiersmanagement;
  • Projekte zur Förderung und Vernetzung der lokalen Ökonomie;
  • Bildungseinrichtungen;
  • Projekte zur Förderung von Bewegung und Gesundheit mit präventivem Charakter;
  • Start-up-Unternehmen;
  • Projekte zur Verbesserung sozialer Stabilität.

Unterstützende Institutionen

Bund, Kantone und Gemeinden

Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand können als Projektbeiträge oder als Subventionen gewährt werden. Subventionen sind eher langfristig ausgerichtet und erfordern einen längeren administrativen Vorlauf und sind für Vorhaben im Rahmen von kurz- und mittelfristigen Zwischennutzungen kaum zu erwarten.

Jedoch haben Bund, Kantone und Gemeinden diverse Konti, um Unterstützungsbeiträge an Vorhaben im öffentlichen Interesse zu gewähren. Sowohl für kontinuierliche Vorhaben als auch für sporadische Projekte sind die entsprechenden Fachstellen oder politischen Gremien zu konsultieren.

Insbesondere auf kommunaler Ebene können privat initiierte Nutzungen und/oder Projekte zur Lösung lokaler Defizite beitragen und deshalb eine höhere Gunst der Förderungswürdigkeit erhalten.

Eine alternative Form der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen besteht im Erlass oder in der Reduktion von Gebühren und Abgaben.

Lotteriefonds

Mit ca. 300 Mio. CHF jährlich verfügen die Lotteriefonds der Kantone über respektable Zusatzkassen zur Unterstützung von Projekten wohltätiger oder gemeinnütziger Art. Jeder Kanton hat sein eigenes Reglement, wobei die Bestimmungen generell offener formuliert sind als bei direkten Leistungen der öffentlichen Hand.

Tendenziell richtet ein kantonaler Lotteriefonds Beiträge an Infrastrukturausgaben und an Betriebskosten (z.B. Aufbau von (mobilen) Trennwänden für die Einrichtung von Künstlerateliers in grossen Räumen, Beitrag an technische Infrastruktur und Mobiliar für ein Kulturlokal, Umbauarbeiten für einen soziokulturellen Treffpunkt etc.).

Vermehrt werden jedoch Einzelprojekte mit Produktionsbeiträgen unterstützt, teilweise werden auch Starthilfen vergeben. Häufig setzt der Lotteriefonds die Bedingung voraus, dass auch von anderen Institutionen, insbesondere der Standortgemeinde eines Projektes, Beiträge geleistet werden.

Übersicht zur Kulturförderung in der Schweiz

Migros Kulturprozent

Stiftungen

In der Schweiz existieren Tausende von klassischen Stiftungen, davon sind rund 2700 unter Aufsicht des Bundes, die übrigen unter der Aufsicht der Kantone. Es gibt praktisch für jeden Zweck eine Stiftung welche eine Nutzung oder ein Projekt im Rahmen einer Zwischennutzung unterstützen könnte. Um eine geeignete Stiftung zu finden, kann das Eidg. Stiftungsverzeichnis konsultiert oder Auskunft bei den kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden eingeholt werden.

Eidg. Stiftungsverzeichnis 

Eidg. Stiftungsaufsicht

Sponsoren

Sponsoring unterscheidet sich von anderen Unterstützungsbeiträgen durch die Erwartung des involvierten Unternehmens, eine Gegenleistung zu erhalten; meist in Form einer Produktpräsenz oder zumindest in der Verbreitung eines Logos oder Slogans. Bei Zwischennutzung tritt dies meist nur bei besonderen Veranstaltungen auf. Denkbar sind aber auch kontinuierliche publikumsorientierte Nutzungen, welche eine zielgruppenspezifische Kommunikation und einen Imagetransfer ermöglichen.

Als Sponsoren können je nach Ausstrahlung eines Vorhabens lokale bis internationale Unternehmen oder Institutionen auftreten. Sponsoring ist individuell zu verhandeln und wird in Sponsoringverträgen geregelt.


 

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