Steuerung
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Vermietung (I)

In diesem Kapitel kommen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Vermietungsmodelle zur Sprache.

Weitere Themen der Vermietung siehe Kapitel «Recht/Mietverträge» und «Finanzen/Mietzinsen».


 


Recht/Mietverträge

Finanzen/Mietzinse

Einzelvermietung

Das häufigste bekannte Vermietungsmodell für Zwischennutzung ist die Einzelvermietung, d.h. ein Vermieter schliesst mit jeder einzelnen Mietpartei einen Mietvertrag ab. Die Häufigkeit allein ist allerdings kein Beleg für die Zweckmässigkeit dieses Modells.

Vorteile Einzelvermietung

  • für Vermieter und Akteure: direkter Kontakt;
  • für Vermieter: direkte Einflussnahme über Art der Nutzung;
  • für Vermieter und Akteure: Möglichkeit der individuellen Gestaltung von Mietkonditionen.

Nachteile Einzelvermietung

  • für Vermieter: viele bis sehr viele einzelne Verträge;
  • für Vermieter: hoher Verwaltungsaufwand (Vertragsabschluss, Nebenkostenabrechnung, Einzelkontakte während Mietzeit, ev. Kündigungsverfahren);
  • für Akteure: Gefahr der Konkurrenz zwischen Mietern, weniger Anreiz zu Kooperation.


Globalvermietung

In einigen Fällen wurde ein Vermietungskonzept angewandt, das hier als Globalvermietung bezeichnet wird. Der Vermieter schliesst die Mietverträge nicht mit einzelnen Mietparteien ab, sondern mit einer Trägerschaft (Verein, Firma, andere Institution), welche ihrerseits mit den einzelnen Mieter/innen Untermietverträge abschliesst. Oft ist eine Trägerschaft selber Akteur der Zwischennutzung, und es besteht daher eine räumliche und institutionelle Nähe zu den einzelnen Mietparteien.

Vorteile Globalvermietung

  • für Vermieter: nur einer bis wenige einzelne Verträge;
  • für Vermieter: niedriger Verwaltungsaufwand;
  • für Vermieter: kein Aufwand bei Mieterwechseln;
  • für Vermieter: Delegation der alltäglichen Verantwortung;
  • für Vermieter: Trägerschaft hat einen direkteren Draht zu den Akteuren;
  • für Akteure: unmittelbare resp. informelle Kontakte zur Untervermieterin;
  • für alle: starke Identitätsbildung.

Nachteile Globalvermietung

  • für Vermieter: kein direkter Kontakt mit den einzelnen Mietparteien;
  • für Vermieter: nur konzeptuelle Einflussnahme über Art der Nutzung;
  • für Mieterin: Risiko von Leerständen und Verwaltungskosten;
  • für Akteure: keine direkte Aushandlung von Bedingungen mit Eigentümer.

Globalvermietung wird dann angewendet, wenn der Vermieter schon vor dem Start einer Zwischennutzung dieses Konzept höher bewertet als jenes der Einzelvermietung, oder wenn sich eine solche Trägerschaft bereits schon vor Vertragsabschluss gebildet hat. Derartige Verträge sind in der Schweiz v.a. aus Basel (Schlotterbeck, Bell, Frobenius, Kiosk) und Genf (u.a. Artamis) bekannt.


nt/Areal Basel 
Schlotterbeck Basel    
Artamis Genf