Recht
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Öffentlicher Raum

Aus der Öffnung von einst geschlossenen Industriearealen im Privateigentum ergeben sich vielfach Qualitäten, die sonst nur im öffentlichen Raum vorkommen. Für eine derartige Situation stehen keine Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Erforderlich sind Verhandlungslösungen.



Allmend auf privatem Grund

Je nach Lage, Eignung und Zugänglichkeit der Flächen und Räume kann auf Privatareal eine Raumaneignung analog der Allmend erfolgen, womit Öffentlichkeit und folglich ein hybrider öffentlicher Raum entsteht. Eine solche Entwicklung kann sich durchaus positiv auswirken oder für die zukünftige Nutzung sogar beabsichtigt sein (Beispiel Flon Lausanne).

In einem solchen Fall müssen die üblichen Dienste im öffentlichen Raum zwischen Eigentümer, Kommune und Nutzer nach Massgabe des Interesses geklärt und geregelt werden (Beleuchtung, Sicherheit, Reinigung u.ä.). Als erfolgreiches Beispiel ist das Abfallkonzept auf dem nt/Areal Basel genannt, wo auf Initiative der Zwischennutzer ein Abfallranger angestellt wurde, der für die Sauberkeit auf dem Gelände verantwortlich ist. Finanziert wird er als Public Private Partnership von der Eigentümerin, den Zwischennutzungsvereinen, der Stadt Basel und weiteren Stakeholders.


Le Flon, Lausanne

Medienmitteilung Abfallranger nt/areal Basel