Auf einen Blick
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Bekannte Probleme (I)

Gespräche über Zwischennutzungen lösen häufig Abwehrreflexe aus, welche auf Unannehmlichkeiten basieren, welche die betreffenden Personen selber erlebt haben oder - noch häufiger - welche sie vom Hörensagen kennen. In diesem Kapitel werden in Kurzform die bekannten Probleme analysiert und gezeigt, wie sie vermieden oder behoben werden können.  

Zwischennutzungen können in der Tat negative oder störende Effekte mit sich bringen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch praktisch immer, dass entsprechende Widerwärtigkeiten auf ungenügende Steuerung, fehlende Kontrollmechanismen und unzweckmässige Verträge zurückzuführen sind. Diese wiederum haben ihren Ursprung im mangelnden Wissen über Wesen und Wirkungen von Zwischennutzungen. Es ist Ziel dieses Leitfadens, dieses Wissen zu erweitern.

«Die bringt man ja doch nie weg»

Die Furcht vieler Eigentümer, dass Zwischennutzungsakteure - wenn sie erst einmal ihre Räume bezogen haben - diese nicht mehr verlassen wollen, ist verbreitet. Doch sie ist dann unbegründet, wenn von Anfang an korrekte befristete Mietverträge abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, sinnvolle und realistische Formulierungen für die Fristen festzulegen. In Fällen, wo Widerstand gegen eine bevorstehende Kündigung zu beobachten war, ist dies auf unbefristete Verträge zurückzuführen und/oder auf sehr lange Planungszeiten, wofür aber die Mieterschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann. (s.a. unten: Politischer Widerstand)

siehe auch:
Recht/Mietverträge

Wilde Untervermietungen

Es geschieht oft, dass Mieter einer Zwischennutzung ihr Objekt untervermieten, ohne den Vermieter zu informieren und ohne Einhaltung der mietrechtlichen Vorgaben, z.B. auch mit höherem Mietzins. Dies führt zu einer unkontrollierten Veränderung des Mietermixes und zu Ertragsausfällen für den Eigentümer. Nur selten kontrollieren Vermieter diese Vorgänge, noch seltener gehen sie gegen Vertragsverletzungen vor, zum einen, weil sie den Überblick verloren haben, zum anderen, weil sie den Aufwand des Rechtsweges scheuen. Um solchen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, müssen die Regeln der Untermiete schon bei Vertragsabschluss speziell betont und ein wirksames Controlling eingeführt werden.

siehe auch:
Recht/Mietverträge

Probleme mit Nebenkosten

In (grossen) Brachkomplexen fehlt oft die Infrastruktur, um Heizung, Strom etc. mit jedem Mieter individuell abrechnen zu können (fehlende Wärme- und Stromzähler etc.). Dadurch können dem Vermieter teils hohe Unterhaltskosten entstehen. Dies kann vermieden werden, wenn bei Vertragsabschluss alternative Abrechnungsmodelle angewendet werden.

siehe auch:
Finanzen/Mietzinsen

Unbefriedigende Ertragssituation

Je nach quantitativem und qualitativem Raumangebot und der geografischen Lage eines Areals kann mit der temporären Vermietung nicht genügend Nettoertrag erwirtschaftet werden, um in die Planung einer Revitalisierung eines Geländes investieren zu können. Zunächst ist festzuhalten, dass jede Vermietung von Brachflächen mehr Ertrag einbringt als ein Leerstand. Andererseits können geringe Einnahmen kompensiert werden durch spätere höhere Erträge, wenn die Zwischennutzung mit dem Ziel einer Standortaufwertung gesteuert ist.

siehe auch: 
Finanzen/Rentabilität