Bedingungen
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Denkmalpflege

Es kommt wiederholt vor, dass die Bausubstanz von Industriekomplexen als ganz oder teilweise erhaltenswert im Sinne des Denkmalschutzes taxiert wird. Dabei variiert die Bedeutung der Schutzwürdigkeit von national über kantonal bis lokal.

Betreffend Zwischennutzung sind die Konsequenzen der Unterschutzstellung auf zwei Ebenen zu sehen:



Viel Potenzial

Die Verfahren einer Unterschutzstellung beeinflussen die Planung einer Umnutzung in der zeitlichen Dimension im Sinne einer Verfahrensverlängerung (ca. 1 Jahr). Zwischennutzungen in einem erhaltenswerten Objekt können dazu dienen, die Planung der Umnutzung zu optimieren, sei es, dass die Mieterträge aus der Zwischennutzung den Handlungsdruck reduzieren, sei es, dass sie die notwendigen Ideen und Impulse liefern, welche Nutzungen definitiv anzustreben sind.

Wiederholt erweisen sich die einzelnen Zwischennutzungen in einem erhaltenswerten Objekt als geeignet, um in eine - auch wirtschaftlich nachhaltige - definitive Umnutzung überführt zu werden.

Merker Baden

Wenig Einschränkungen

Während eines Unterschutzstellungsverfahrens ist Zwischennutzung bewilligungsfähig, sofern sie den Schutzzielen nicht widerspricht. Bei einer reinen Vermietung im Bestand ohne irreversible bauliche Veränderungen sollte dies gut möglich sein. Aus Kreisen der Denkmalpflege ist zu vernehmen, dass sie erstens planerische Verfahren zur Erhaltung bevorzugen und zweitens, dass sie Zwischennutzungen begrüssen, da sie dem Erhalt der schutzwürdigen Substanz förderlich sind, sodass damit auch Ausnahmen im Bewilligungsverfahren begründet werden können.

Lagerplatz Winterthur
Merkerareal Baden
Vidmarhallen Köniz
Werkraum Warteck Basel
Gundeldingerfeld Basel

Da aus denkmalpflegerischen Aspekten grössere Eingriffe in die Bausubstanz wie z.B Wärmedämmung etc. oft nicht umfassend machbar sind, kann die Unterschutzstellung gleichzeitig auch eine gewisse Erleichterung der gesetzlichen Anforderungen für die Zwischennutzung bedeuten.


Tipp
Die Art der zulässigen baulichen Massnahmen für Zwischennutzungen eines zu schützenden Objektes sollte mit den zuständigen Behörden oder kompetenten Fachleuten frühzeitig abgeklärt werden.